Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten einer Behandlung belaufen sich zwischen 53€ für 30 Minuten (Säuglinge und kleine Kinder) und 75€ für 45 Minuten. Für Selbstzahler gelten reduzierte Sätze.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Kosten der osteopathische Behandlung übernommen oder teilweise erstattet werden.
Für manche Krankenkassen ist
- die Mitgliedschaft im Verband
- eine physiotherapeutische Ausbildung
- und eine Heilpraktikerzulassung
Voraussetzung für die Rückerstattung.
Alle drei Kriterien erfülle ich.